Besonderheiten beim Nachweis von Internetquellen

Als Online-Publikationen gelten nur solche Dokumente, deren Veröffentlichung ausschließlich via Internet erfolgt, nicht Printpublikationen, die lediglich zusätzlich auch aus dem Internet heruntergeladen werden können. Letztere können Sie als Quelle verwenden, sofern sie der gedruckten Fassung entsprechen und eine seitengenaue Zitierung ermöglichen (was bei pdf-Dokumenten oft, aber auch nicht immer gegeben ist). (Näheres dazu weiter unten)

Die „bibliografischen“ Angaben folgen im Prinzip denselben Richtlinien wie bei herkömmlich veröffentlichten gedruckten Quellen. (Da das Adjektiv bibliografisch den Bezug auf das altgriechische Wort biblios = Buch enthält, lässt sich der Terminus genau genommen nicht auf Internet-Quellen anwenden.):

Autor und/oder Herausgeber (den Herausgeber oder die herausgebende Instanz finden Sie wahrscheinlich am ehesten im Impressum der Seite);

Titel der Quelle (Überschrift des Dokuments/Artikels/Beitrags, evtl. auch Titel der Page, falls der Beitrag selbst keinen Titel hat);

Versions-Nummer (falls angegeben);

Datum der Einstellung ins Netz (falls angegeben) oder der Abfassung (falls im Textdokument vermerkt);

Dokument-Adresse im Internet (die vollständige URL);

DOI (Digital Object Identifier) (falls angegeben): einem bestimmten Online-Dokument zugeordneter Indikator, der auf mehrere und wechselnde URL verweisen kann, daher zuverlässiger zur tatsächlichen aktuellen URL eines Dokuments führt;

Datum des letzten Zugriffs auf die Seite; da anders als bei einer Printpublikation die Inhalte jederzeit geändert werden können und die „Lebensdauer“ von Web-Seiten unkalkulierbar ist, kann auf diese Weise nicht der Sinn bibliografischer Angaben: die Rückverfolgbarkeit zur Ursprungsquelle, sichergestellt werden (daher die Einführung des DOI). Nötig ist aus diesem Grunde, die URL-Angabe mit einem Datum zu versehen, zu dem das Dokument in der zitierten Form dort einsehbar war. 

Zusätzlich sollte immer ein Download oder Ausdruck des Dokuments archiviert werden, worauf später auch dann zurückgegriffen werden kann, wenn die URL nicht mehr zur Quelle führt.

 

Quelle sowohl in Print- als auch Online-Version verfügbar

Die Sachlage kompliziert sich dadurch, dass immer häufiger die Quellen sowohl in einer herkömmlichen Printausgabe als auch in einer Online-Version existieren. Hier kommt es darauf an, welche der Veröffentlichungsformen die primäre war. Erfolgte die primäre Ausgabe als Printdokument, sollte immer diese herangezogen werden; nur wenn die nicht mehr zugänglich ist oder ihre Beschaffung einen unzumutbaren Aufwand bedeuten würde, ist auch die Bezugnahme auf die Zweitveröffentlichung als Online-Dokument zulässig (und muss dann entsprechend in den „bibliografischen“ Angaben auch als solche ausgewiesen werden).

Für die meisten Wissenschaftler ist die herkömmliche Veröffentlichung als Printdokument durch einen Verlag immer noch die „eigentliche“ und „seriöse“ Form, so dass die Bezugnahme auf die Printausgabe selbst dann eher auf Akzeptanz stößt, wenn diese erst sekundär erfolgt ist.

Primär meint hier übrigens nicht unbedingt das Datum der Veröffentlichung, sondern den „eigentlichen“ Veröffentlichungsort. Zum Beispiel werden von Autoren oft Artikel, die sie zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift eingereicht haben, vorab (also bevor die Zeitschrift erschienen ist) auf ihrer Website veröffentlicht (sofern der Verlag dies zulässt). Solche Vorab-Veröffentlichungen enthalten nicht selten die bibliografischen Angaben zur geplanten Print-Veröffentlichung („wird erscheinen in …“ oder ähnlich). Aber Vorsicht, verlassen Sie sich darauf nicht: Es kann gut sein, dass die tatsächliche Print-Veröffentlichung nachher abweicht: Der Titel des Beitrags oder des Buchs, in dem er erscheinen soll, kann geändert worden sein; der Aufsatz kann auf eine andere Ausgabe der Zeitschrift verschoben worden sein; der Beitrag kann auch nochmals redigiert, d.h. sprachlich verändert, ergänzt oder gekürzt worden sein; der Verlag kann gewechselt haben; das Veröffentlichungsdatum kann auf ein anderes Jahr verschoben worden sein; es kann auch sein, dass die angekündigte Veröffentlichung nie zustande gekommen ist. Überprüfen Sie das also ganz genau, bevor Sie aus einer Vorabveröffentlichung bibliografische Angaben übernehmen, die sich nachher nicht verifizieren lassen.

 

Vortrags- und Vorlesungsaufzeichnungen

Immer mehr Universitäten gehen dazu über, einzelne Vorträge, Vortragsreihen oder Vorlesungszyklen aufzuzeichnen und als „Recordings“ über das Netz verfügbar zu machen. Das Internet macht so eine neue Art von wissenschaftlicher Veröffentlichung möglich. Vorträge und Vorlesungen waren, sofern es dazu nicht zusätzlich gedruckte Manuskripte oder Skripten gab, früher nicht nachvollziehbar dokumentiert und daher nicht zitierbar. Jetzt ist das möglich. Wie bei anderen Internetquellen ist auch hier der Autor (Name des Vortragenden) anzugeben, der Titel des Vortrags/der Vorlesung, ggf. der Titel der zugehörigen Vortrags- oder Vorlesungsreihe, das Datum des Vortrags (sofern angegeben) und die URL, unter der der Vortrag abrufbar ist. 

 

Fundorte sind keine Quellen

Beachten Sie unbedingt den Unterschied zwischen einer Internet-Quelle und dem Fundort dieser Quelle im Internet. Online-Dokumente werden auf Web-Seiten in der Weise eingestellt, dass Sie dort einen Link finden, der zu dem Speicherort führt, von dem das Dokument heruntergeladen werden kann. Die Web-Seite ist der Fundort für das Dokument; als URL aber müssen Sie den Speicherort angeben, von dem das Dokument herunter geladen werden kann. (So wie die Bibliothek der Fundort eines Buches und damit einer Quelle ist, aber nicht selbst die Quelle.